Reitbuch

ZRFV von Lützow Hamminkeln

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Zucht-, Reit-und Fahrverein "von Lützow" Hamminkeln und Umgebung

Auf der gesamten Anlage (Reithalle, Dressurplätze, Springplatz, Abreiteplätze und Fahrwiese) besteht Helmpflicht !!! Das Longieren in der Reithalle, auf dem kleinen und großen Dressurviereck und auf dem kleinen und großen Springplatz ist verboten. Longieren oder frei laufen lassen ist nur dann möglich, wenn in dieser Zeit kein anderer Reiter den Platz benutzen will. Sind mehrere Reiter in der Reithalle oder auf dem Platz, so hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer in seiner Arbeit mehr als unvermeidbar behindert wird. Die Reitbahn ist grundsätzlich in einem Zustand zu halten, der es ermöglicht, sämtliche Hufschlagfiguren ohne Behinderungen zu reiten. Um eine Schädigung der Reitplatz Böden zu verhindern, sollten die Pferdeäpfel nach jeder Reitstunde von den Reitern eingesammelt werden. (Schubkarre und Gabel stehen am Eingang oder auf den Plätzen, welche auch Zeitnah wieder geleert werden sollte ) Hindernisse sind nach der Springausbildung grundsätzlich auf den für sie vorgesehenen Platz zurückstellen. Durch Mutwilligkeit oder Unachtsamkeit entstandene Schäden sind vom Verursacher dem Vorstand zu melden und zu ersetzen. Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann der Vorstand zeitweise Hallenverbot erteilen - bei groben Verstößen oder im Wiederholungsfalle die Nutzung ganz untersagen.