Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem
sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.
Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht
missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen
werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst
Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort
für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) - informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind,
wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits
absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.
Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie
jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom
Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Zucht-, Reit-und Fahrverein "von Lützow" Hamminkeln und Umgebung
Auf der gesamten Anlage (Reithalle, Dressurplätze, Springplatz, Abreiteplätze und Fahrwiese) besteht Helmpflicht !!! Das Longieren in der Reithalle, auf dem kleinen und großen Dressurviereck und auf dem kleinen und großen Springplatz ist verboten. Longieren oder frei laufen lassen ist nur dann möglich, wenn in dieser Zeit kein anderer Reiter den Platz benutzen will. Sind mehrere Reiter in der Reithalle oder auf dem Platz, so hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer in seiner Arbeit mehr als unvermeidbar behindert wird. Die Reitbahn ist grundsätzlich in einem Zustand zu halten, der es ermöglicht, sämtliche Hufschlagfiguren ohne Behinderungen zu reiten. Um eine Schädigung der Reitplatz Böden zu verhindern, sollten die Pferdeäpfel nach jeder Reitstunde von den Reitern eingesammelt werden. (Schubkarre und Gabel stehen am Eingang oder auf den Plätzen, welche auch Zeitnah wieder geleert werden sollte ) Hindernisse sind nach der Springausbildung grundsätzlich auf den für sie vorgesehenen Platz zurückstellen. Durch Mutwilligkeit oder Unachtsamkeit entstandene Schäden sind vom Verursacher dem Vorstand zu melden und zu ersetzen. Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann der Vorstand zeitweise Hallenverbot erteilen - bei groben Verstößen oder im Wiederholungsfalle die Nutzung ganz untersagen.